Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang zu beauftragen. Dies ist auch dann möglich, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt wurde oder das Gutachten bereits vorliegt. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten des Gutachtens. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte „Bagatellschäden“, die bis zu einer Schadenhöhe von etwa gelten. Für solche Schäden können wir Kurzgutachten erstellen, die ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Damit Sie Ihren Schaden vollständig erstattet bekommen, ist eine umfassende Beweissicherung bezüglich des Schadenumfangs und der Schadenhöhe unerlässlich. Dies stellt sicher, dass der Unfallschaden vollständig erfasst und gegebenenfalls behoben werden kann. Die Beweissicherung über die Art und den Umfang des Schadens wird oft auch dann benötigt, wenn es Unstimmigkeiten über den Unfallhergang gibt. Im Falle eines weiteren Unfalls ist eine vorherige Beweissicherung zwingend erforderlich.
Sie haben die Entscheidungsfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder ob Sie sich den Schaden mithilfe des Gutachtens auszahlen lassen wollen (fiktive Abrechnung). Einwände des Schädigers, wie etwa über eine angeblich geringe Schadenhöhe oder vorhandene Vorschäden, können durch ein Gutachten ebenfalls entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeugs besteht in der Regel eine Offenbarungspflicht bezüglich eines vorherigen Unfalls. Durch das Schadengutachten zusammen mit Fotografien kann einem potenziellen Käufer der genaue Umfang des Schadens belegt werden, was eine angemessene Wertminderung ermöglicht.
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