Es ist immer von Vorteil, wenn überprüft wird, ob die Daten vom Unfallgegner stimmen. Bei Personenschaden ist es ratsam die Polizei hinzuzuziehen, da es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln kann.
Ein Gutachten brauchen Sie ab einem Schadenwert von ca. 700 €, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter einer Schadenhöhe von 700 € benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, oder ein durch uns erstelltes Kurzgutachten.
Viele Versicherer verlangen zur Einstufung eines älteren Fahrzeuges ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festlegen zu können. Bei werterhöhenden Maßnahmen kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl sein.
In der Regel werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicher macht Ihnen zwar Angebote von Reparaturbetrieben, diesen müssen Sie aber nicht nachgehen.
Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert die Erstellung. Im Regelfall kann jedoch von einer Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen ausgegangen werden.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Betrag, gemessen an Ihrer Fahrzeugklasse, den Sie für den Zeitraum einer durchgeführten Reparatur geltend machen können, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie eine Reparaturrechnung haben, können Sie diese als Beweis dem Versicherer zukommen lassen. Sollten Sie keine Reparaturrechnung haben, so können wir Ihnen eine Reparaturbestätigung schreiben, mit der Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Werden die Stundenverrechnungssätze einer markengebunden Fachwerkstatt in Ihrer näheren Umgebung verwendet. Dabei wird auf eine stets aktuelle Datenbank von Fachwerkstätten zurückgegriffen.
Sollte von uns kein Restwertangebot eingeholt worden sein, so ist das in der Regel mit Ihnen abgesprochen. Sollte die Versicherung Ihnen Restwertangebote zukommen lassen, so teilen Sie uns das bitte umgehend mit, um eventuelle rechtliche Schritte einleiten zu können.
Nein! Ihr Anwalt wird Ihnen in solch einem Fall weiterhelfen können.
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.