Im Schadenfall sollte die Regulierung möglichst schnell und reibungslos verlaufen. Mit unseren individuellen Kfz-Gutachten helfen wir Ihnen den entstandenen Schaden zu beziffern. Dabei können wir Ihnen Gutachten für folgende Fahrzeugtypen anbieten: PKW, LKW, Motorrad, Roller, Wohnwagen/Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Oldtimer/Youngtimer.
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, sondern sichern Sie sich selbst ab. Hier erhalten Sie durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die den tatsächlichen gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen.
Zu Beginn werden wir mit der Aufnahme der verschiedenen Daten beginnen:
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung: Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs, Mietwagen für die Reparaturdauer, Sachverständiger der Versicherung, Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung und so gut wie kein Aufwand für Sie. Doch Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld! Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung durchführt und die Schadenhöhe ermittelt, so wie einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.
Sollten Sie dennoch eingewilligt haben und sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie immer noch das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.
So werden z.B. Schäden in Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z.B. keine oder eine meist zu geringe Wertminderung ermittelt.